Ist dies möglich? Wenn ja, bis zu welchem Datum? Hatte heute mündliche Prüfung (drei interne Lehrer) und kann das Ergebnis bei bestem Willen nicht nachvollziehen.
Ich habe gehört, dass die Lehrer schriftlich begründen müssen, wie sie zu deiner Note gekommen sind, wenn du das verlangst. Aber ob man wirklich das Recht dazu hat, weiß ich nicht. Frag doch einfach mal bei deinem Schulleiter nach.
Aber ich glaube nicht, dass das viel bringen wird. Mir geht es ähnlich wie dir
Aber ich glaube nicht, dass das viel bringen wird. Mir geht es ähnlich wie dir
Zitat:
Original von meli93
Ich habe gehört, dass die Lehrer schriftlich begründen müssen, wie sie zu deiner Note gekommen sind, wenn du das verlangst. Aber ob man wirklich das Recht dazu hat, weiß ich nicht. Frag doch einfach mal bei deinem Schulleiter nach.
Aber ich glaube nicht, dass das viel bringen wird. Mir geht es ähnlich wie dir
Ich habe gehört, dass die Lehrer schriftlich begründen müssen, wie sie zu deiner Note gekommen sind, wenn du das verlangst. Aber ob man wirklich das Recht dazu hat, weiß ich nicht. Frag doch einfach mal bei deinem Schulleiter nach.
Aber ich glaube nicht, dass das viel bringen wird. Mir geht es ähnlich wie dir
Zuletzt bearbeitet von meli93 am 02.05.2013 um 15:55 Uhr
__________________ABI 2013
LK Deutsch, Englisch
3. Fach: Bio
mündlich: Geschi
LK Deutsch, Englisch
3. Fach: Bio
mündlich: Geschi
Soweit ich weiß geht ein Widerspruch mit den Prüfungsunterlagen (Prüfungsprotokoll) an die Bezirksregierung, wo die Unterlagen - sprich Prüfungsgegenstand und Protokoll und ggf. Kursbuch - geprüft werden.
Wir hatten manchmal Widersprüche beim Externenabitur - Erfolg hatte keiner.
Wir hatten manchmal Widersprüche beim Externenabitur - Erfolg hatte keiner.
Mein Schulleiter selbst hat das Protokoll geschrieben... nun gut, werds wohl einfach unter Fremdversagen abheften und mich von jeglicher Schuld freisprechen, so ist das Leben leider.