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Fillima
Schüler | Niedersachsen
07.05.2015 um 09:44 Uhr
moin Leute,
folgendes Szenario:
Ich hab Sport als P5, meine erste praktische Prüfung (Volleyball) habe ich bereits absolviert und nun stet noch der O-lauf und die mündliche Prüfung an. Ich hatte in der Vergangenheit schon öfters Probleme mit meinen Außenbändern und bin am Wochenende wieder umgeknickt. Ich bin mir ziemlich sicher das da wieder was gerissen ist und werde auch Montag zum Arzt gehen um mir ein Attest zu holen. Dienstag wäre der O-Lauf.
Bin ich richtig informiert, dass ich falls ich an einer praktischen Prüfung nicht Teilnehmen kann, nur meine Theoretischen Ergebnisse, also nur die mündliche Prüfung zählt?
Ich erwarte mündlich ziemlich gute Ergebnisse weswegen mich das relativ wenig stören würde, eher umgekehrt.
Mit der Verletzung würde ich ca. 6 Wochen Sportverbot bekommen. Würde das ausreichen damit ich den O-Lauf nicht nachholen müsste? Denn darauf hätte ich gar keine Lust. Dann würd ich lieber am Dienstag mitlaufen was mit einer Schiene theoretisch auch möglich ist, da der Bänderriss mich beim laufen nur minimal einschränkt.
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#317815
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BossyXXS
Schüler | Niedersachsen
10.05.2015 um 12:49 Uhr
moin
also ich habe Sport als LK und habe mir beim Wettkampf einen Muskelfaserriss zugezogen. Meine ersten Prüfungen habe ich bereits absolviert und muss nur noch Leichtathletik machen.
Bei mir ist es nun so, dass ich entweder bis zur Notenvergabe die Prüfung noch nachholen kann, damit der praktische Teil zählt. Andernfalls würde nur meine Klausur zählen.
Also denke ich, dass bei dir nur die mündliche Prüfung zählt, wenn du den praktischen Teil nicht machen kannst. Solltest also richtig informiert sein!
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#319182
 
Emma0810
Schüler | Niedersachsen
01.06.2015 um 17:10 Uhr
Hallo,
auf Grund welchem Paragraphen wurde bei dir so entschieden BossyXXS ? Ich habe das selbe Problem aber ich bekomme nicht die Möglichkiet die Prüfung nachzuholen weil es kein Ersatz-Termin für die praktische Sportprüfung an der Schule vorgesehen ist. Die Punkte aus der ersten Prüfung werden einfach getrichen. Ist das überhaupt rechtlich?
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#321042
 
CountDracula
Schüler | Niedersachsen
23.10.2015 um 01:30 Uhr
@Fillima

Ich bin mir nicht sicher... kann sein, dass das von Schule zu Schule anders geregelt wird. Musstest Du P6 wählen? Wenn ja, kann es auch sein, dass Du stattdessen in P6 geprüft wirst. Das ist ja für den Fall, dass man sportunfähig wird.
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#322256
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BBCodes